Abstract
Im Rahmen der 6. IVG-Revision (1. Massnahmenpaket) soll das Invalidenversicherungsgesetz um eine Schlussbestimmung ergänzt werden, welche die Überprüfung von laufenden Renten vorsieht, die gestützt auf eine Diagnose von organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen zugesprochen wurden. Erwartet wird, dass aufgrund dieser Neubeurteilung eine grosse Zahl laufender Renten herabgesetzt oder aufgehoben werden kann. Weil sich der Eingriff in bereits laufende Dauerleistungen für die Betroffenen regelmässig als gravierend erweist, rechtfertigt sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit der geplanten Bestimmung, die in verschiedener Hinsicht als äusserst problematisch erscheint.