Abstract
Das Verhältniswahlrecht verschiedener Länder erlaubt es verschiedenen Parteien ihre Wahllisten zu verbinden. Indem die verbundenen Listen bei der Erstverteilung der Sitze als Einheit betrachtet werden, und somit mehr Stimmen in die Waagschale werfen, verschafft ihnen dies unter der Zuteilungsformel nach D’Hondt substanzielle Vorteile. In der Schweiz, wo Listenverbindungen in den nationalen Wahlen und in einer Reihe von Kantonen praktiziert werden, gehören die linken und grünen Parteien zu den Gewinnerinnen von Listenverbindungen. Diese Studie untersucht, wie linke und grüne Parteien die Listenverbindungen in den nationalen Parlamentswahlen 1995-2007 genutzt haben, und zeigt, wieso und dies ihnen zu Mandatsgewinnen verholfen hat. Die Ergebnisse zeigen, dass die Listenverbindungen ihrem Zweck nachkommen, Ungleichheiten im D’Hondtschen Verfahren zu beheben, allerdings nur, weil im Schweizer Wahlrecht auch Unterlistenverbindungen zugelassen sind