Abstract
Bis in die neunziger Jahre war die Geschichte der Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer in
der Schweiz weitgehend vergessen. In grossem Ausmass waren auch Frauen betroffen, die sich unentgeltlich in der Flüchtlingshilfe engagiert hatten, aber auch als Fluchthelferinnen tätig gewesen waren. Im Jahr 1938 führte die Schweiz die Visumspflicht für österreichische Pässe ein und verfügte die Rückweisung aller beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffenen Personen. Die restriktive
Schweizerische Flüchtlingspolitik kulminierte schliesslich in der Grenzschliessung im August 1942 – ohne die Hilfe von Fluchthelferinnen und Fluchthelfern war der Grenzübertritt in die Schweiz fast nicht mehr zu bewerkstelligen. FluchthelferInnen fanden in der Schweiz sehr spät für ihren Mut Anerkennung – erst im Januar 2004 trat ein Bundesgesetz in Kraft, um den Schuldspruch der damals verurteilten Fluchthelferinnen und Fluchthelfer aufzuheben.