Abstract
Das neu auf europäischer Ebene postulierte "Recht auf Vergessen" will dem Einzelnen das Recht einräumen, Daten auf dem Internet "zum Verschwinden" zu bringen. Die Risiken für die Privatheit sind im Internet unübersehbar; die Sensibilität mit Bezug auf vorhandene Datenspuren ist deshalb zutreffend gewachsen. Die gegenwärtige Diskussion erweist sich aber noch als zu vage: Die Schaffung eines neuen Grundrechts allein genügt nicht, vielmehr bedarf es der Erörterung der notwendigen technischen und rechtlichen Konkretisierungen hinsichtlich des Löschens von Daten, d.h., ein neues Grundrecht erfordert die konkrete Umsetzung in ein spezifisches Anspruchssystem.