Abstract
Nach Ablauf der Patentlaufzeit für ein Arzneimittel — im Regelfall beträgt diese 20 Jahre — hat ein pharmazeutischer Unternehmer die Möglichkeit, ein wirkstoffgleiches Nachahmerpräparat, ein sogenanntes Generikum, auf den Markt zu bringen. In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob die Austauschbarkeit zwischen einem Originalpräparat und einem entsprechenden Generikum wirklich in jedem Fall gegeben ist. Nicht nur der niedergelassene Arzt sieht sich mit Patientenfragen zu Generika konfrontiert, auch im Spital ist die Problematik von Bedeutung.