Abstract
Die Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung schlägt eine ergänzende Fachempfehlung für kotierte Publikumsgesellschaften vor. Deren Adressaten stellen höhere Informationsansprüche an die Offenlegung als bei privat gehaltenen Organisationen, da sie keinen Zugang zu intern vorhandenen Daten haben. Deshalb sollen m¡t einer ergänzenden Fachempfehlung zur Rechnungslegung für kotierte Publikumsgesellschaften vor allem Offenlegungsfragen geregelt werden.