Abstract
Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hat das Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern die Tierarzneimittelverordnung (TAMV) und ihren Vollzug evaluiert. Die TAMV soll folgendes gewährleisten: Fachgerechter Einsatz von Tierarzneimitteln; Schutz der Konsumenten/innen vor Arzneimittelrückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft; Versorgung der Tiere mit qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Tierarzneimitteln. Die Evaluation hat gezeigt, dass die Konzeption der TAMV grundsätzlich unbestritten ist und die einzelnen Regulierungen relativ breit akzeptiert sind. Einzig das Ziel, Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden, fehlt bisher in der TAMV. Probleme wurden jedoch beim Vollzug der TAMV durch die Kantone und durch die Tierärzte festgestellt. Die vorgesehenen Kontrollen durch die Kantonstierärzte werden insbesondere bei den Nutztierhaltern nur in ungenügendem Ausmass durchgeführt. Wir empfehlen deshalb eine Verstärkung der Oberaufsicht des Bundes sowie Änderungen bei einzelnen Regulierungen (Tierarzneimittel-Vereinbarung und Betriebsbesuche, fachtechnisch verantwortliche Person), um den Vollzugsproblemen zu begegnen. Die von uns vorgeschlagenen Anpassungen bedingen sowohl eine teilweise Ergänzung als auch eine Revision einzelner Bestimmungen der Tierarzneimittelverordnung.