Abstract
Der Artikel ist die grundlegende Gliederungseinheit in Erlassen. Seine zentrale Rolle ergibt sich insbesondere daraus, dass er die Form ist, in der eine einzelne Norm
sprachlich realisiert wird. Dieser Beitrag befasst sich damit, welche redaktionellen Anforderungen an den inneren Aufbau (die Diskursstruktur) von Gesetzesartikeln sich aus dieser Funktion ableiten lassen, und er zeigt auf, wie anhand der Diskursstruktur Artikel identifiziert werden können, die mehr als eine Norm enthalten. Der Beitrag verbindet zu diesem Zweck eine rechtstheoretische Betrachtungsweise mit einem textlinguistischen Beschreibungsansatz.