Abstract
Früher war die ärztliche Dokumentation „Gedächtnisstütze“ für den Arzt oder Zahnarzt. Heute dient sie neben der zentralen Aufgabe als Stütze von Diagnostik und Therapie auch wesentlich der Absicherung gegen etwaige Haftungsansprüche sowie zur Durchsetzung von Abrechnungsansprüchen. Eine korrekte Dokumentation hat hohen Beweiswert, dementsprechend kann es bei unzulänglicher Dokumentation zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr kommen. Eine sorgfältige und vollständige Dokumentation ist somit „conditio sine qua non“ für alle Ärzte und Zahnärzte.