Abstract
Am Ende der von Georg Bernardt SJ verfassten Dramen Theophilus Cilix (1621) und Tundalus redivivus (1622) tritt Faustus auf, dessen Verdammnis jeweils der Rettung des Protagonisten gegenübergestellt wird. Im Vergleich mit der Historia von D. Johann Fausten (1587) lassen die Differenzen in Hinsicht auf Bußverständnis und Willensfreiheit eine kontroverstheologische Polemik erkennen.