Abstract
Fragestellung: Diese Studie hat zum Ziel, die vor Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts per Januar 2013 bestehende Praxis der Fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) anhand formaler und inhaltlicher Kriterien der Zuweisungsschreiben zu untersuchen. Hinweise auf Unterschiede zwischen Zuweisern mit verschiedenen professionellen Hintergründen sollen überprüft und die eingewiesenen Personen charakterisiert werden. Methode: Retrospektive Auswertung der Zuweisungsformulare und der Krankenakten sämtlicher per FFE in die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich eingetretenen Patienten in einem Zeitraum von sechs Monaten (n=489). Resultate: Es bestehen erhebliche Mängel bezüglich formaler und insbesondere inhaltlicher Qualitätskriterien. Psychiatrische Fachärzte erstellen die Zeugnisse mit der höchsten Qualität, gefolgt von Notärzten sowie Spitälern und Hausärzten. Die Patienten dieser Zuweisergruppen unterscheiden sich bezüglich soziodemographischer und klinischer Variablen. Schlussfolgerungen: Die formale und insbesondere inhaltliche Qualität der Zwangseinweisungen ist angesichts der schwerwiegenden ethischen und juristischen Konsequenzen für die betroffene Person verbesserungsbedürftig. Die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf die Qualität der Zuweisungen sollten überprüft werden, sodass etwaige Defizite in der Anwendung freiheitsbeschränkender Massnahmen in der Aus- und Weiterbildungspraxis adressiert werden können.